Wir analysieren in der Regel nur Verträge und AGB, die im Zusammenhang mit folgenden Spezialthemen stehen:
- IT-Recht
- E-Commerce
- Webshop
- Digitalrecht
- u.ä.
Nicht zulässig ist die Inanspruchnahme des Vertrags-Checks, wenn es bereits Streit mit einem Vertragspartner gibt.
Der Einreichende muss zudem derjenige sein, der (oder dessen Arbeitgeber) die AGB bzw. den Vertrag üblicherweise auch verwendet – d.h. es ist nicht zulässig, die AGB/den Vertrag eines Vertragspartners einzureichen, um dieses Dokument vor einer Vertragsunterzeichnung prüfen zu lassen. Hierfür müssten Sie uns regulär kostenpflichtig beauftragen.
Außerdem behalten wir uns mit Blick auf den Zeitaufwand und die Kostenfreiheit vor, bei sehr ausführlichen, langen bzw. langatmigen Dokumenten nicht alle Passagen zu analysieren oder einen Check insgesamt abzulehnen.
Wenn Sie aber einen ausführlichen und vollständigen Check wünschen, so kann diese Leistung kostenpflichtig beauftragt werden.